Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Erbringung von Dienstleistungen von Pierson & Partner Immobilien, Janine Pierson, Alt Bischofsheim 34a, 63477 Maintal, E-Mail: kontakt@pierson.immo (nachfolgend „Auftragnehmer“) gegenüber seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“)
- Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB geschlossen werden. Der Auftragnehmer erhält im Falle des rechtswirksamen Abschlusses eines Kaufvertrages für den Nachweis und/oder die Vermittlung eine Maklerprovision in der vereinbarten Höhe. Die Provision ergibt sich aus dem Gesamtkaufpreis.
1.2 Als provisionsbegründender Kaufvertrag gilt auch die Einräumung von Erbbaurechten und Ähnlichem sowie die Einräumung von Gesellschafts- oder Geschäftsanteilen, sofern dies dem Kauf der Immobilie wirtschaftlich im Wesentlichen entspricht. Ein Anspruch auf Maklerprovision entsteht ebenfalls bei Vertragsabschluss durch eine natürliche oder juristische Person, die zum Auftraggeber in enger persönlicher oder wirtschaftlicher Verbindung steht (z. B. Erwerb durch Lebensgefährten; Erwerb durch Firma, deren Geschäftsführer der Auftraggeber ist).
1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.
1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden, erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.
- Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem Auftraggeber:
o Vermittlung, Vermietung und Vermarktung von Immobilien,
o Durchführung von Maklertätigkeiten gemäß § 34c GewO,
o Marketing, Büroorganisation und Kundenmanagement für Immobiliengeschäfte,
o Marktwertermittlungen für Wohn- und Gewerbeimmobilien, Prüfung und Zusammenstellung der Verkaufsunterlagen, Erstellung von Exposés, Ausarbeitung einer Marketingstrategie, Werbung/ Veröffentlichung der Immobilien in Internetportalen und Social Media, Besichtigungen, Kauf-und Verkaufsberatung, Vertragsvorbereitung, administrative Abwicklung.
2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.
2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.
- Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich; die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.
- Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart. Die Provision ergibt sich aus dem Gesamtkaufpreis.
4.2 Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über das von Pierson & Partner nachgewiesene bzw. vermittelte Objekt, auch wenn der Vertrag erst nach Beendigung des Maklervertrages zustande kommt.
4.3 Der Anspruch bleibt bestehen, wenn der Kaufvertrag zwar wirksam zustande kommt, aber nicht durchgeführt oder rückgängig gemacht wird (z. B. einvernehmliche Vertragsaufhebung, Unmöglichkeit). Gleiches gilt, wenn der Kaufvertrag aufgrund einer auflösenden Bedingung später erlischt. Eine nachträgliche Minderungen des Kaufpreises berühren den Provisionsanspruch nicht.
4.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
4.5 Doppeltätigkeit Pierson & Partner darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.
- Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer führt den Maklervertrag mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus. Die in Angeboten enthaltenen Informationen beruhen auf Angaben Dritter. Eine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit kann daher nicht übernommen werden. Pierson & Partner haftet nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen; für sonstige Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.
5.3 Sämtliche Unterlagen und Informationen einschließlich der Objektnachweise von Pierson & Partner sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Dem Auftraggeber ist ausdrücklich untersagt, Objektnachweise und -informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Pierson & Partner an Dritte weiterzugeben.
5.4 Der Auftraggeber darf Vorkenntnisse nicht geltend machen, wenn er bei Abschluss des Maklervertrages und Entgegennahme der Maklerleistungen nicht sofort auf bestehende Vorkenntnisse hinweist und Provisionsforderungen unter Hinweis darauf unverzüglich widerspricht.
- Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.
6.2 Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich informieren, falls er eine vermittelte bzw. nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht mehr wahrnehmen möchte (z. B. Aufgabe der Kauf- oder Verkaufsabsicht).
6.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrages zu informieren und auf Verlangen eine Kopie des Vertrages zu übersenden.
6.4 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6.5 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.
- Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.
7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.
7.3 Der Auftraggeber erlaubt dem Auftragnehmer, zum Zwecke der Erfüllung der Dienstleistung, Daten und Information an Dritte weiterzugeben. Hierzu zählen insbesondere Behörden wie z.B. Gemeinden, Kreisverwaltung, Notare, Amtsgerichte, aber auch Gas-Wasser-und Energie Dienstleistungsunternehmen, Handwerker, Schornsteinfeger, Banken, Energieberater.
- Geldwäscheprävention
8.1 Der Auftragnehmer ist gemäß dem Geldwäschegesetz verpflichtet, Kunden zu identifizieren. Der Auftraggeber hat mitzuwirken und die erforderlichen Unterlagen zur Identifizierung bereitzustellen sowie Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
- Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.
9.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im Übrigen hiervon nicht berührt.
9.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
9.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.
9.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.
9.6 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung der Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig werden, bleiben die übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Gleiches gilt für etwaige Lücken dieses Vertrages.
9.7 Teile dieses Textes, die der geltenden Rechtslage nicht entsprechen, bleiben unberührt.
- Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.
Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.
Stand: 23.12.25